Das Bewerbung und Auswahlverfahren
Ist die Entscheidung für eine geeignete Schulform und auch die Institution der Wahl für das Abitur nachholen gefallen, so geht es nun an die entsprechende Bewerbung. Diesbezüglich können die einzelnen Bildungsstätten individuelle Vorgaben machen. Wie diese konkret aussehen, lässt sich telefonisch im Sekretariat der jeweiligen Institution erfragen und häufig auch über den Internetauftritt der Einrichtung einsehen. Wichtig ist es, dass man eine vollständige Bewerbung inklusive aller geforderter Unterlagen einreicht, da sonst die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Übliche Bewerbungsunterlagen für das Abitur nachholen
Auch wenn Bewerbungsunterlagen individuell gefordert werden dürfen, so haben sich dennoch gewisse Notwendigkeiten etablieren können. So gehören zu einer Bewerbung für das Abitur nachholen in der Regel
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ein Passfoto,
- eine Kopie des Personalausweises,
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
- eine beglaubigte Kopie vom höchsten Schulabschlusszeugnis und den Unterlagen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- Nachweise über abgeleistete Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienste, ökologische oder soziale Jahre,
- Belege über Berufstätigkeits-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten und
- Nachweise über bereits absolvierte Abiturprüfungsversuche.
Gegebenenfalls können auch Bescheinigungen über Fremdsprachenunterweisungen sowie ein Bewerbungsformular des jeweiligen Instituts gefordert werden.
Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass Bewerbungen nur innerhalb einer definierten Anmeldefrist vorgenommen werden können.
Das Auswahlverfahren zum Abitur nachholen
Ist die Bewerbung zum Abitur nachholen an Ort und Stelle und innerhalb der gesetzten Frist angekommen, so bedeutet dies jedoch noch lange nicht, dass man nun den begehrten Platz in der Tasche hat. Denn tatsächlich ist es so, dass jenseits der allgemeinen Schulpflicht keine Notwendigkeit besteht, alle Interessenten gleichermaßen in den Unterricht aufzunehmen. Deshalb ist nun Bangen angesagt, ob man denn tatsächlich den Zuschlag bekommt. Die Auswahlverfahren, die dabei zum Tragen kommen, unterscheiden sich je nach gewählter Bildungsform und werden von den Institutionen individuell festgelegt. Ein Aufnahmeausschuss entscheidet dann in letzter Instanz über die Zu- oder Absage.
Besonders schlecht stehen die Chancen bei den klassischen Schulen der Sekundarstufe II. Denn sie sind dazu verpflichtet, vorrangig schulpflichtige Personen in die Klassengemeinschaft aufzunehmen. Erst wenn es daran anschließend noch freie Plätze gibt, kommen Erwachsene zum Abitur nachholen in die engere Auswahl.
Vergleichsweise positiv sieht es hingegen bei den privaten Institutionen des zweiten Bildungswegs, also bei Fernschulen, freien Trägern der beruflichen Erwachsenenbildung und den Volkshochschulen aus. Denn sie streben danach, ihre Kurse zu füllen. Entsprechend wird im Rahmen der Kapazität jeder Interessent aufgenommen. Dabei gilt der Grundsatz, dass der zuerst malt, wer zuerst kommt.
Die staatlichen Einrichtungen des zweiten Bildungswegs sind in zweierlei Licht zu betrachten. Auf der einen Seite halten sie das größte Angebot an Weiterbildungsplätzen parat, auf der anderen Seite erleben sie jedoch auch den größten Zuspruch. Genau aus diesem Grund kommt hier ein detailliertes Auswahlverfahren durch den Ausschuss zum Tragen. Dabei werden zunächst alle Bewerbungen gesammelt und in ihrer Menge mit den vorhandenen Schulungsplätzen verglichen. Entsteht ein Ungleichgewicht mit Mehranteilen an Schulplätzen, so wird in der Regel jeder Bewerber aufgenommen. Sind jedoch mehr Bewerbungen eingegangen, als Schulungsplätze vorhanden sind, so erfolgt eine Auswahl nach Wohnorten, familiärer Situation und Dringlichkeit des Abitur Nachholens sowie etwaiger Wartezeiten im Voraus.
In diesem Kontext sollte man allerdings wissen, dass die staatlichen Bildungsstätten des zweiten Bildungswegs bei noch nicht gefüllten Klassen jeden Interessenten aufnehmen müssen. Private Bildungsinstitutionen sind hier deutlich freier und können auch dann Bewerber ablehnen, wenn ausreichend Plätze zur Verfügung stünden.