Gesetzliche Rentenversicherung als Ansprechpartner für Rehabilitanden
Die Entscheidung für das Abitur nachholen fällt am häufigsten aus einem eigenen Antrieb heraus. Manchmal allerdings ist man in seiner Entscheidung nicht ganz so frei. So kann nämlich das Abitur nachholen zur einzigen Möglichkeit werden, weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.
Das trifft beispielsweise dann zu, wenn man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den bisherigen Beruf weiter auszuüben. In diesem Fall ist es eine sinnvolle Alternative, das Abitur nachzuholen und somit einen beruflichen Aufstieg in einem Beruf zu ermöglichen, der ausgeübt werden kann. Es ist in jedem Fall besser als langfristig in die Berufsunfähigkeit zu rutschen und dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
In diesem Fall wird die gesetzliche Rentenversicherung zum zentralen Ansprechpartner für das Abitur nachholen auch im Kontext der Übernahme von Lehrgangskosten.
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Berufliche Rehabilitation als zentrales Ziel
Die gesetzliche Rentenversicherung gibt es für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer des Bunds und der Länder und ist zuständig für die Rentenzahlung bei regulärem Renteneintritt, aber auch für Leistungen, die im Kontext einer drohenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erbringen sind. Dann nämlich zielt die gesetzliche Rentenversicherung darauf ab, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitskraft des Betreffenden zu erhalten oder wiederherzustellen.
Gesundheitsmaßnahmen, Rehabilitationskuren wie auch die befristete Rentenzahlung fallen in diesen Bereich. Allerdings bleibt das primäre Ziel, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang müssen von Seiten der Rentenversicherung auch berufliche Alternativen aufgezeigt und deren Umsetzbarkeit unterstützt werden.
Und hier tritt das Abitur nachholen auf den Plan. Insofern eine Wiedereingliederung in den ehemaligen Beruf als nicht mehr möglich deklariert wird, da die gesundheitlichen Einschränkungen erwiesenermaßen zu massiv sind, dann kann die Rentenversicherung auf Alternativbeschäftigungen innerhalb des Berufsfelds verweisen. Insofern hierfür eine höhere Bildung, also zum Beispiel ein Abiturnachweis erforderlich ist, ist die gesetzliche Rentenversicherung dazu berechtigt, die entsprechenden Lehrgangskosten zu finanzieren.
Schneller Schulabschluss erwünscht
Prinzipiell steht es der gesetzlichen Rentenversicherung frei, welche Maßnahme zum Abitur nachholen sie im Rahmen der Rehabilitation finanziell unterstützt. Aber dennoch hat sich innerhalb der Reha herauskristallisiert, dass die entsprechenden Leistungsträger auf eine möglichst kurze Lehrgangsdauer bedacht sind, um die berufliche Reintegration relativ zügig über die Bühne zu bringen.
Genau aus diesem Grund sind für die GRV vor allem die Vollzeitkurse zum Abitur nachholen, wie man sie in der Sekundarstufe II oder dem Kolleg findet, förderbar. Da diese Wege des Abitur Nachholens allerdings kostenfrei sind, stellen die zentralen Fördermaßnahmen des Abitur Nachholens über die gesetzliche Rentenversicherung die Angebote der freien Erwachsenenbildung sowie das Meisterabitur dar.
Insofern die Rehabilitation aufgrund eines Berufsunfalls oder einer Berufserkrankung notwendig wurde, tritt als Leistungserbringer auch die Berufsgenossenschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie die gesetzliche Rentenversicherung auf den Plan.