Wohngeld und Kinderzuschlag als ergänzende Sozialleistungen
Der Lebensalltag kostet einiges an Geld, vor allem wenn man eine Wohnung zu finanzieren hat und gleichzeitig mit Kindern gesegnet ist. Denn in Zeiten des Niedriglohnsektors kann es dazu kommen, dass das Erwerbseinkommen nicht mehr ausreicht, um alle anfallenden Kosten zu decken. Besonders schwierig wird dies dann, wenn man das Abitur nachholen möchte und deshalb eine vollzeitliche Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist.
In diesem Kontext wie auch bei Menschen mit geringem Einkommen möchte der Staat unterstützend eingreifen. Auf der einen Seite findet man entsprechend das Arbeitslosengeld II, welches als Leistung in Anspruch genommen werden kann, die das Einkommen ergänzt. Auf der anderen Seite jedoch können auch Wohngeld und Kinderzuschlag eine Option darstellen, auf die man gerade beim Abitur nachholen nicht verzichten sollte.
Was ist Wohngeld?
Als Grundlage für die Gewährung von Wohngeld dient das Wohngeldgesetz, kurz WoGG genannt, welches die Voraussetzungen und die konkreten Details des Wohngeldbezugs regelt.
Dabei stellt Wohngeld eine Leistung dar, die Menschen mit geringem Einkommen beantragen können, insofern ihre Einnahmen für das Aufbringen der Wohnauslagen nicht ausreichen. Damit wird bereits ein erster wichtiger Aspekt angesprochen, nämlich die Tatsache, dass Wohngeld stets abhängig vom Einkommen ist.
Um es im Konkreten zu ermitteln, wird eine Gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen angestellt. Dabei stehen auf der Bedarfsseite
- die Anzahl der Familienangehörigen,
- die anrechenbaren Wohnkosten unter Berücksichtigung des Mietspiegels sowie
- Sonderbedingungen durch Alleinerziehung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, Kinderbetreuungsausgaben oder Schwerbehinderung.
Auf der Einkommensseite müssen alle steuerrechtlichen Einnahmen angegeben werden, die um pauschale Abzüge zu bereinigen sind.
Im Resultat wird ein eventuell zu deckender Bedarf ermittelt, welcher als Wohngeld für Mieter und Lastenzuschuss bei Wohneigentum gewährt wird.
Bei Wohngeld im Kontext des Abitur Nachholens bestehen jedoch gewisse Besonderheiten. So wird ein solches Wohngeld eng an den BAFöG Bezug angelehnt und kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn BAFöG versagt wurde.
Ein Antrag auf Wohngeld wird beim Landkreis, in dessen Zuständigkeitsbereich der Abiturient seinen Wohnsitz hat, gestellt.
Was ist Kinderzuschlag?
Im Gegensatz zum Wohngeld ist der Kinderzuschlag nur für Menschen eine Option, in deren Haushalt eigene, sprich leibliche oder adoptierte Kinder leben. Diese Leistung soll würdigen, dass es Menschen mit geringem Einkommen nur schwer möglich ist, alle im Zusammenhang mit der Elternschaft anfallenden Kosten aus eigener Kraft zu decken. Er ist rechtlich dem Bundeskindergeldgesetz zuzuordnen.
Der Kinderzuschlag weist eine Höhe von 140 Euro pro Kind auf und wird für jedes Kind unter 25 Jahre ausgezahlt, insofern das anrechenbare Einkommen dem ALG II Bedarf entspricht oder darunter liegt und der entsprechende Haushalt Wohngeld nach WoGG erhält. Kinderzuschlag Abzüge sind bei Überschreiten der Einkommensgrenzen möglich.
Prinzipiell kann jeder, der das Abitur nachholt, mit eigenen Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohngeldbewilligungsbescheid inne hat einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Die Überprüfung ist unabhängig von etwaigen BAFöG Kriterien, was einen Unterschied zum Wohngeld darstellt.
Beantragt wird der Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Arbeitsagenturen, die auch das reguläre Kindergeld auszahlen.
Übergangsgeld für Rehabilitanden
Auf eine weitere Sozialleistung muss im Zuge der Lebensunterhaltsfinanzierung beim Abitur nachholen noch eingegangen werden, nämlich auf das Übergangsgeld. Insofern das Abitur als Rehabilitationsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert wird, ist diese Institution nämlich auch für die Kostendeckung des Lebensunterhalts während der Schulungszeit zuständig. Übergangsgeld lautet der Name für diese Leistung, welche in einer Höhe von rund 75 % des letzten Nettoerwerbseinkommens gezahlt wird.